HomeGesundheitGesundheitsminister verbietet de facto alle "Konversionstherapien"

Gesundheitsminister verbietet de facto alle „Konversionstherapien“

Kurz bevor Österreich eine neue Regierung bekommt hat das Gesundheitsministerium eine Stellungnahme über die Strafbarkeit von „Homo-Heilungen“ veröffentlicht.

Österreich hat am 29. September einen neuen Nationalrat gewählt. Auch wenn die Regierungsverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind und es noch zu Überraschungen kommen kann, scheint eines sicher: Die Grünen werden der neuen Bundesregierung nicht angehören.

Stellungnahme des Gesundheitsministeriums ist ein De-Facto-Verbot von „Konversionsbehandlungen“

Dementsprechend kommen aus den von ihnen besetzten Ministerien noch einige unerwartete Schritte. Im Gesundheitsministerium setzt Johannes Rauch noch ein deutliches Zeichen, bevor er seinen Schreibtisch räumen muss: Sein Ministerium hat überraschend eine Stellungnahme zur Strafbarkeit von „Konversionstherapien“ veröffentlicht. 

Die darin enthaltenen Empfehlungen kommen einem faktischen Verbot der schädlichen Eingriffe gleich. So betont das Papier gleich zu Beginn, dass Begriffe wie „Konversionstherapie“ in diesem Zusammenhang nicht verwendet werden sollten, da diese Praktiken „nichts mit Krankenbehandlung oder Therapie im Sinne von Psychotherapie zu tun haben“. 

Ministerium macht klar: Was keine Krankheit ist, muss nicht behandelt werden

Stattdessen spricht das Gesundheitsministerium von „Konversionsmaßnahmen“ oder „konversiv-reparativen Praktiken“. Darunter versteht das Ministerium „jede Art von zielgerichteter und systematischer Intervention zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung, des psychischen Geschlechts oder des Geschlechtsausdrucks“.

Das Ministerium betont, dass alle von der Cisgeschlechtlichkeit abweichenden sexuellen Orientierungen oder Empfindungen keine psychischen Störungen seien, sondern „gleichwertige Ausprägungen menschlicher sexueller Orientierungen oder Geschlechtsidentitäten“. Es bestehe daher „keine Indikation für eine medizinisch-psychotherapeutische Behandlung oder Intervention“.

Therapien sind okay – aber sie dürfen nicht zu einer Veränderung der sexuellen Orientierung führen

Wenn die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu einer psychischen Belastung führe, könne diese zwar Ausgangspunkt einer Therapie oder Beratung sein, „die jedoch nicht auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung abzielen darf“. Vielmehr solle sie den Leidensdruck verringern, heißt es in der Stellungnahme.

Alle Praktiken, die eine Änderung der sexuellen Orientierung zum Ziel haben, wie etwa Exorzismen, seien „nicht nur schädlich, sondern sowohl ethisch als auch medizinisch-wissenschaftlich abzulehnen“, stellt das Gesundheitsministerium klar.

Es gibt auch einen Hinweis, dass solche Praktiken strafrechtlich verfolgt werden können

Damit nicht genug: Konversionsmaßnahmen könnten „zu einer Strafbarkeit wegen Körperverletzung führen“, wenn „dadurch ein Zustand mit Krankheitswert aus medizinischer Sicht herbeigeführt wird“, heißt es in der Stellungnahme. Dabei seien nicht nur „körperliche, sondern auch seelische Leiden“ zu berücksichtigen.

Zudem würden solche Praktiken „zu einer Verletzung der sexuellen und geschlechtlichen Selbstbestimmung und damit auch zu einer Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Rechtsgüter führen“, warnt das Ministerium.

Besonders schutzwürdig seien Kinder und Jugendliche, nicht entscheidungsfähige Volljährige oder Personen, die in einem Autoritätsverhältnis zu der Person stehen, die eine „Konversionsmaßnahme oder konversiv-reparative Praktik“ durchführt.

Ein gesetzliches Verbot scheitert am Widerstand der ÖVP

Das Verbot dieser Maßnahmen ist in Österreich seit Jahren ein politisches Thema: So hat der Nationalrat zweimal einstimmig ein solches Verbot gefordert. Auch alle LGBTI-Organisationen in Österreich fordern seit Jahren ein Verbot dieser „Therapien“.

Bisher scheiterte ein Verbot an der ÖVP. Ein Antrag der Volkspartei sah vor, solche „Behandlungen“ an Lesben und Schwulen zu verbieten, nicht aber an Transmenschen. Dieser Vorschlag wurde sowohl vom Koalitionspartner als auch von der Community empört abgelehnt.

Mit der nun vorliegenden Stellungnahme hat Rauch eine Empfehlung abgegeben, die die Blockade der ÖVP in vielen Fällen geschickt umgeht – und praktisch ein Verbot dieser Maßnahmen bedeutet. Rechtliche Klarheit kann aber nur ein gesetzliches Verbot dieser „Konversionstherapien“ schaffen.

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